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Rauchverbotsgesetz in Berlin

#1 von Dirk , 29.07.2009 22:29

Zitat von Initiative für Genuß Berlin e.V.
PRESSEMELDUNG

Initiatoren des Volksbegehrens
kritisieren Senat für halbherziges Vorgehen in Sachen Rauchverbot


Am 30. April 2009 um 18:18 Uhr hat das Abgeordnetenhaus von Berlin auf Antrag der rot - roten Koalition das neue geänderte Nichtraucherschutzgesetz für Berlin beschlossen. Die „Initiative für Genuß Berlin e.V.“, die ein Volksbegehren gegen das Rauchverbot in Berliner Gaststätten betreibt, begrüßt dass der Senat den Druck aus der Bevölkerung ernst nimmt und sich zu Konzessionen bereit erklärt hat. Gleichzeitig bemängelt die Initiative die Inkonsequenz des Gesetzes und den fehlenden Mut der Politik, eine echte Wahlfreiheit für Gäste und Wirte herzustellen.

Das Ziel des Gesetzes lautet wörtlich: „Der Landesgesetzgeber ist um einen schonenden Ausgleich zwischen den Belangen des Nichtraucherschutzes und den Interessen des Gaststättengewerbes bemüht und verzichtet auf die Verhängung eines absoluten Rauchverbotes in Gaststätten“. Vorgesehen ist, das Rauchen in Eckkneipen mit einer Gastfläche von maximal 75 Quadratmetern sowie in separaten Räumen in Gaststätten zu gestatten. Das Servieren von zubereiteten Speisen sowie der Zutritt für unter 18-jährige bleibt jedoch in den Einraumgaststätten verboten.

Thoma Michel, Sprecher der „Initiative für Genuß Berlin“, sieht in dem Kompromiss eine vertane Chance: „Leider konnte sich die Politik nicht dazu durchringen, eine echte Wahlfreiheit herzustellen, bei der jeder mündige Bürger selbst entscheiden kann, ob er ein Raucher- oder Nichtraucherlokal besuchen möchte. Trotzdem sehen wir es als einen Erfolg, dass unsere Stimme Gehör findet und zumindest das schlimme Szenario eines absoluten Rauchverbots vermieden werden konnte.“

Die gefundene Speisenregelung sieht er als repräsentativ für die Inkonsequenz des gesamten Gesetzes: „Jetzt darf einem der Gastwirt zwar eine Bulette zum Bier anbieten, sie aber nicht warm machen. Das ist exemplarisch für das gesamte Gesetz.“


Dirk

 
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zuletzt bearbeitet 29.07.2009 | Top

RE: Rauchverbotsgesetz in Berlin

#2 von Dirk , 09.08.2009 08:00

Beitrag vom 25. Januar 2009

... keine zubereiteten Speisen ...

Die Neufassung des Berliner »Nichtraucherschutzgesetzes«, wie gerade vom rot-roten Senat im Entwurf beraten, sieht u.a. vor: In Kneipen unter 75 qm darf zwar geraucht werden, es dürfen aber keine zubereiteten Speisen gereicht werden.

Warum dürfen Raucherinnen/Raucher nichts ordentliches, warmes essen? Das ist nicht nachvollziehbar und, mit Verlaub, einfach blödsinnig und diskriminierend.

Der SCHELM, eine Publikation von Netzwerk Rauchen, die sich ausführlich mit solchen und anderen Fragen rund um die »Nichtrauchergesetzgebung« auseinandersetzt, behandelt in seiner gerade erschienenen Nummer 11 das Essverbot in Raucherkneipen: Siehe

... keine zubereiteten Speisen ... : Kalte Frikadellen
http://www.neues-vom-schelm.de/


Dort finden sich auch LINKs zur pdf-Datei des SCHELMs als Druckvorlage und zu den vorangegangenen Ausgaben, deren Themen waren:

1. Der Schelm stellt sich vor
2. Märchen aus 3301 Nacht
3. Tabak und Kultur
4. Macht bricht Spielregeln
5. Milchmädchen und Herzinfarkt
E. Wirtshaus zum Pleitegeier (Extra zu den Wahlen in Bayern)
6. Der Raucher - ein Drogenabhängiger?
7. Unsere selbstlosen Retter
8. Rauchen und Volkswirtschaft - eine Bilanz
9. Für wen spricht die Anti-Raucher-Lobby?
10. Rauchfrei, gesund und glücklich?
E Hessen-Wahl für Raucher (Extra zu den Wahlen in Hessen)
11. Kalte Frikadellen

Alle Ausgaben sind lesenswert und verdienen, weiterempfohlen zu werden!


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RE: Rauchverbotsgesetz in Berlin

#3 von Dirk , 09.08.2009 08:19

Zitat von Nilst am 23. Januar 2009
gefunden bei "smokersnews.de"

Berliner Senat ändert Nichtraucherschutz-Gesetz

Abgeordnetenhaus muss noch abstimmen

Auch in Berlin darf künftig in bestimmten Kneipen wieder geraucht werden. Die Koalition von SPD und Linke einigte sich am heutigen Donnerstag auf eine Änderung des Nichtraucher-Schutzgesetzes.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Stefanie Winde, sagte, in sogenannten Einraum-Gaststätten soll das Rauchverbot aufgehoben werden. Die Gasträume dürften aber höchstens 75 Quadratmeter groß sein und es dürfe dort keine selbst zubereiteten Speisen geben. Außerdem müsse der Zutritt für Jugendliche unter 18 Jahren verboten sein.
Winde betonte, die Änderungen würden noch nicht in Kraft treten. Das Abgeordnetenhaus muss darüber noch abstimmen.



Zitat von kuegelgen am 23. Januar 2009
Dieser Gesetzentwurf ist zum jammern.

Eine Auseinandesersetzung und Diskussion dazu findet sich u.a. hier:
http://tinyurl.com/krypkw


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